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Acht Fragen zur idealen Hausratversicherung

Acht Fragen zur idealen Hausratversicherung

Optimale Absicherung gegen Feuer, Wasser, Blitz und Diebstahl

 

 

Die wichtigsten Fragen zur Hausratversicherung

Da sich viele Hausratsversicherungen auf dem deutschen Markt augenscheinlich zunächst stark ähneln, fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden. Um sich ausreichend gegen Einbrüche, Blitzeinschläge, Feuer und viele weitere Gefahren zu schützen, helfen folgende acht Fragen bei der Entscheidung.


 

  • Leistet die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
    Wenn ja, können Sie auch getrost Einkaufen fahren, während z.B. Ihre Waschmaschine zu Hause läuft, denn im Schadenfall (zum Beispiel eine undichte Leitung, die Ihre Wohnung überflutet) verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung eines Verschuldungsgrades - und Sie entgehen einer Kürzung der Leistungen.
  • Wird der Neuwert entschädigt?
    Wenn Ihr zehn Jahre alter Kühlschrank durch eine Überspannung in Folge eines Blitzschlags außer Gefecht gesetzt wird, kann es einen großen Unterschied machen, ob er vom Versicherer zum Zeit- oder Neuwert ersetzt wird. Ersterer kann nämlich schnell gegen Null tendieren.
  • Besteht eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
    Der Verlust eines Jobs ist schon schlimm genug. Bei der VHV besteht der Versicherungsschutz auch ohne belastende Zahlungen weiter.
  • Werden Folgen von Trickdiebstahl mitversichert?
    Marktübliche Tarife schließen nur gewaltsame Diebstähle ein. Doch Trickdiebstähle (nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch in Fußgängerzonen etc.) kommen immer häufiger vor. Auch Schäden aus Diebstählen aus einem abgestellten Pkw können Teil des Leistungsumfangs sein.
  • Was ist mit abgestellten Kinderwägen oder Gehhilfen?
    Wird eine Gehhilfe, ein Krankenfahrstuhl oder Buggy geklaut, kann der Ersatz teuer werden. Achten Sie deswegen darauf, dass diese mobilen Besitztümer mitversichert sind.
  • Sind unverschlossen aufbewahrte Wertgegenstände versichert?
    Viele Versicherer leisten bei Diebstählen nur, wenn die Wertgegenstände verschlossen aufbewahrt wurden – gerade abgelegter Schmuck verschwindet aber nicht gleich wieder in der Schatulle.
  • Werden in der Zukunft neue Technologien in die Versicherung integriert?
    Vor einigen Jahren hatte kaum jemand einen Mähroboter im Garten, heute sieht man sie schon öfter. Der Ersatz der Technikwunder ist teuer, doch nicht jeder Versicherer schließt diesen im Schadenfall mit ein. Wird die Leistung einige Jahre später doch hinzugefügt, ärgert man sich ggf. über seinen alten Vertrag. Es sei denn, dieser enthält eine Leistungs-Update-Garantie, die automatisch alle neuen Leistungen miteinschließt.
  • Werde ich gegen Cyberangriffe versichert?
    Die deutschen Versicherer nähern sich nur sehr vorsichtig der Frage, inwieweit Sie einen Online- und Digitalschutz anbieten – insbesondere der Einbruch in private Netzwerke ist von den wenigsten Versicherern im Leistungsspektrum enthalten. Auch die VHV hat Ihre Hausratversicherung gerade erst überarbeitet und unter anderem dahingehend gestärkt, Datenrettungskosten nach einem Cyberangriff zu erstatten.

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